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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SpinePlus UG (haftungsbeschränkt)

I. Anwendungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für Kunden, die Unternehmer im Sinne von §14 BGB sind, sowie für juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne von § 310 BGB.

2. Für unsere Lieferungen und Leistungen, auch Auskünfte, Beratungen und Reparaturen, gelten die nachstehenden Bedingungen. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, auch wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB den Auftrag annehmen oder ausführen, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Abweichende Vereinbarungen gelten jeweils nur für einen bestimmten Vertrag und nicht für nachfolgende Verträge, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

II. Vertragsabschluss, Vertragsgegenstandr
1. Unsere Angebote und Preislisten sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir eine schriftliche oder fernmündliche Bestellung des Kunden schriftlich bestätigen oder die Ware ausliefern.

2. Bei Lieferungen mit einem Netto-Auftragswert von nicht mehr als € 200,00 werden stets Bearbeitungskosten in Höhe von pauschal € 20,00 erhoben.

3. Muster und Proben sind unverbindliche Ansichtsmuster. Bei einem Kauf nach Muster und/oder Proben sind branchenübliche oder im branchenüblichen Rahmen der normalen Fertigung liegende Abweichungen vorbehalten. Mit der Lieferung von Mustern oder Proben ist keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie verbunden, es sei denn, dies ist in der Auftragsbestätigung ausdrücklich bestimmt. Über die weiteren Regelungen hinsichtlich der Überlassung von Muster und Proben wird eine gesonderte Vereinbarung geschlossen. Erfolgt die Rückgabe nicht in der vertraglich vereinbarten Zeit, sind wir berechtigt, diese nach unserer gültigen Preisliste zu berechnen.

4. Alle Vereinbarungen und Nebenabreden zur Durchführung dieses Vertrags sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Mündliche oder schriftliche Zusagen, die von unseren Vertragsbedingungen und/oder der Auftragsbestätigung abweichen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung unserer Geschäftsführung oder unserer Prokuristen in vertretungsberechtigter Zahl, wenn sie von anderen als den genannten Personen abgegeben wurden. Unsere Innen- und Außendienstmitarbeiter haben keine Befugnis, abweichende Vereinbarungen zu treffen oder Sonderkonditionen zu gewähren.

5.Für den Inhalt des Liefervertrages ist ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung und/oder unsere Zustimmung zu einer Vertragsänderung maßgebend.

III. Lieferung

1. Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung zu laufen, nicht jedoch vor Eingang etwa vereinbarter Anzahlungen und der eindeutigen Klärung aller Einzelheiten des Auftrags unter Beibringung der erforderlichen Bescheinigungen und /oder Bereitstellung aller notwendigen Unterlagen. Im Falle von Änderungswünschen des Kunden beginnen sie mit unserer schriftlichen Bestätigung der Auftragsänderung. Lieferfristen und -termine verlängern sich unbeschadet unserer Rechte aus Zahlungsverzögerungen um den Zeitraum, um den der Kunde seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt. Lieferfristen und -termine sind eingehalten, wenn der Gegenstand bis zu ihrem Ablauf unser Werk bzw. unser Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist, wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesendet werden kann.

2. Fälle höherer Gewalt und sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben (z.B. Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen, Transportstörungen) und die uns eine Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, entbinden uns von den Verpflichtungen aus dem jeweiligen Liefervertrag; Hindernisse vorübergehender Art allerdings nur für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden die Verzögerung nicht zuzumuten ist, kann er durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.

3. Unsere Haftung für Verzögerungsschäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, ist ausgeschlossen, es sei denn, eine wesentliche Vertragspflicht ist verletzt. Bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit dieser Regelung nicht verbunden.

4. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt soweit diese für den Kunden zumutbar sind. Teillieferungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.

5. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich ex works (Incoterms). Über Transportart und Transportweg bestimmen wir nach eigenem Ermessen. Unsere Ware wird zum Transport handelsüblich verpackt. Macht der Kunde bindende Vorgaben hinsichtlich Transportart oder Transportweg, so trägt er die Versandkosten, soweit diese € 20,00 übersteigen. Bei Sendungen ins Ausland werden die Versandkonditionen grundsätzlich gesondert vereinbart und berechnet.

IV.Gefahrtragung
1. Die Sach- und Preisgefahr geht – auch bei Teillieferungen – mit Übergabe der Ware an die den Transport ausführende Person auf den Kunden über, auch wenn der Transport durch unsere eigenen Leute und/oder mit unseren eigenen Transportmitteln erfolgt.

2. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die beim Kunden liegen, so erfolgt der Gefahrübergang mit der Anzeige der Versandbereitschaft an den Kunden. Lagerkosten nach Gefahrübertragung trägt der Kunde. Bei Lagerung in unserem Werk oder Lager betragen die Lagerkosten monatlich 0,5 % des Rechnungsbetrages. Der Nachweis höherer Lagerkosten bleibt vorbehalten. Wir sind berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über die Lieferung zu verfügen und den Kunden in angemessener verlängerter Frist zu beliefern.

3. Die Versicherung der Ware gegen Transportschäden und sonstige Risiken erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden.

V. Preise

1. Unsere Preise verstehen sich zuzüglich jeweils gültiger Umsatzsteuer. Sie gelten für den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Lieferumfang. Mehr- oder Sonderleistungen, insbesondere aufgrund von Änderungswünschen des Kunden, werden gesondert berechnet.

2. Unsere Preise basieren auf der am Tage der Auftragsbestätigung gültigen Preisliste.

3. Soweit der Kunde Preise gegenüber Kostenträgern gesondert abrechnet, sichert der Kunde uns zu, dass er etwaigen Verpflichtungen, diesen Vertrag gegenüber seinen Trägern oder zuständigen Abrechnungspartnern anzuzeigen, nachkommt.

VI. Zahlungsbedingungen
1. Mangels ausdrücklicher anderer Vereinbarungen sind Zahlungen Porto- und spesenfrei innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungszugang ohne Abzug zu leisten. Reparaturrechnungen sind grundsätzlich sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Zahlungen erfolgen in €.

2. Bei Überschreitung von Zahlungsfristen sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. (§ 288 BGB) zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

3. Bei Zahlungsverzug und Zahlungseinstellung des Kunden können wir die sofortige Zahlung unserer Gesamtforderung ohne Rücksicht auf die vereinbarte Fälligkeit verlangen. In allen genannten Fällen sind wir auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und, wenn die Vorauszahlung oder Sicherheit nicht binnen zwei Wochen geleistet wird, ohne erneute Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

4. Der Gläubiger einer Entgeltforderung hat bei Verzug des Schuldners, wenn dieser kein Verbraucher ist, außerdem einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40€ (§ 288 BGB).

5. Zahlungen des Kunden können nach Maßgabe der §§ 366, 367 BGB verrechnet werden. Entgegenstehende Weisungen des Kunden sind unbeachtlich. Wir behalten uns vor, offene Forderungen an ein Inkasso-Unternehmen abzutreten.

6. Bei Erstlieferung zu Beginn einer neuen Geschäftsverbindung kann die Lieferung unter Nachnahme des Rechnungsbetrages erfolgen.

7. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Kunden ist nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt sind. Dies gilt entsprechend für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.

VII. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns an allen von uns gelieferten Waren (nachstehend „Vorbehaltsware" genannt) das Eigentum vor, bis der Kunde den Lieferpreis für die Vorbehaltsware und aus der Geschäftsverbindung mit uns gegebenenfalls sonst bestehende oder später entstehende Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, gezahlt bzw. ausgeglichen hat.

2. Der Kunde ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes bis auf Widerruf berechtigt, die Vorbehaltsware weiter zu veräußern, zu verarbeiten und mit anderen Sachen zu verbinden (nachstehend insgesamt auch kurz „Weiterveräußerung" genannt). Eine anderweitige Verfügung über die Vorbehaltsware ist unzulässig. Insbesondere ist der Kunde nicht befugt, Vorbehaltsware zu verpfänden oder Dritten zur Sicherheit zu übereignen. Von dritter Seite vorgenommene Pfändungen sind uns unverzüglich anzuzeigen. Alle lnterventionskosten gehen zu Lasten des Kunden.

3. Der Kunde tritt bereits hiermit die ihm aufgrund der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer oder aus einem sonstigen, die Vorbehaltswaren betreffenden Rechtsgrund zustehenden Ansprüche in Höhe des Rechnungswerts der jeweils veräußerten Vorbehaltsware an uns ab. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung unserer Forderungen wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden mit anderen, nicht von uns gelieferten Waren zu einem Gesamtpreis veräußert, so erfolgt die Abtretung der Forderung aus der Veräußerung in Höhe des Rechnungswertes unserer jeweils veräußerten Vorbehaltsware. Wird die abgetretene Forderung in eine laufende Rechnung aufgenommen, so tritt der Kunde bereits hiermit einen der Höhe nach dieser Forderung entsprechenden Teil des Saldos einschließlich des Schlusssaldos aus dem Kontokorrent an uns ab.

4. Übersteigt der realisierbare Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 50 % oder der nominelle Wert um mehr als 20%‚ so sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

5. Bis auf Widerruf ist der Kunde zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen ermächtigt. Wir sind zum Widerruf berechtigt, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns nicht ordnungsgemäß nachkommt oder uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich zu mindern geeignet sind. Dies gilt auch für den Widerruf der Ermächtigung, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiter zu veräußern, zu verarbeiten und mit anderen Sachen zu verbinden. Bei Widerruf hat der Kunde auf unser Verlangen unverzüglich die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntzugeben, alle zum Einzug der Forderungen erforderlichen Angaben zu machen, und die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Wir sind auch selbst zur Abtretungsanzeige an den Schuldner berechtigt. Zur Abtretung der Forderung im Übrigen ist der Kunde nicht befugt, auch nicht aufgrund unserer Einziehungsermächtigung.

6. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsprodukte pfleglich zu behandeln und in Stand zu halten. Der Käufer verpflichtet sich, die Vorbehaltsprodukte gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern.

7. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei nicht eingehaltenen Zahlungsterminen, sind wir unter den Voraussetzungen der §§ 323, 324 BGB zum Rücktritt berechtigt. Entsprechendes gilt bei einem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers, wobei eine Fristsetzung entbehrlich ist.

VIII. Haftung für Mängel

1. Von uns in Katalogen, Broschüren, Präsentationen und Patienteninformationen publizierte Angaben in Text- oder Bildform (z.B. Beschreibungen, Abbildungen oder Zeichnungen) kennzeichnen die Beschaffenheit unserer Produkte und ihre Verwendungsmöglichkeiten. Sie stellen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie dar und entsprechen unserem jeweils aktuellen Kenntnisstand. Sonstige Herstellerangaben, wie etwa Auskünfte und Beratungen, basieren auf ermittelten Durchschnittswerten. Mündliche Angaben sind nicht verbindlich. Für den Erfolg beschriebener Behandlungsmöglichkeiten haften wir nicht. Wir haften ferner nicht für unsachgemäße oder ungeeignete Verwendung, insbesondere fehlerhaften Einsatz durch den Kunden oder Dritte, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung und Handhabung, im Besonderen durch nicht geschultes Personal.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Waren – auch wenn zuvor Muster oder Proben übersandt worden waren – unverzüglich nach Eintreffen bei ihm auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit zu untersuchen. Die Lieferung gilt als genehmigt, wenn eine Mängelrüge nicht innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort, oder wenn der Mangel bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung nicht erkennbar war, innerhalb von 5 Arbeitstagen nach seiner Entdeckung schriftlich, fernschriftlich oder per Telefax eingegangen ist. Wird eine Mehrlieferung nicht innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Eingang der Ware am Bestimmungsort gerügt, gilt diese als genehmigt. Unsere Außendienstmitarbeiter sind zur Entgegennahme von Mängelrügen nicht berechtigt; dies gilt nicht für den Vorbehalt nach Ziffer VIII Abs. 6.

3. Der Kunde ist selbst verantwortlich, die Ware zu dem von ihm vorgesehenen Verwendungszweck sachgerecht zu lagern und unsere Anweisungen, Instruktionen und Warnungen zu beachten. Der Kunde muss in seinem Verantwortungsbereich sicherstellen, dass für Lagerung und Gebrauch der Ware alle einschlägigen rechtlichen Genehmigungen und Standards vorliegen.

4. Die Sicherung etwaiger Ansprüche gegen die Transportperson oder den Transportversicherer wegen Verlust oder Beschädigung der Ware während des Transportes obliegt dem Kunden. Insbesondere ist er verpflichtet, sich einen Verlust oder eine Beschädigung der Ware durch eine Bescheinigung der Transportperson bestätigen zu lassen.

5. Bei berechtigter Mängelrüge hat der Kunde zunächst nur einen Anspruch auf Nacherfüllung. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen (§ 440 BGB) oder entbehrlich (§ 323 Abs. 2 BGB), so steht dem Kunden sofort das Recht zu, den Kaufpreis zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach Maßgabe der Ziffer IX zu verlangen.

6. Nimmt der Kunde mangelhafte Ware an, obwohl er den Mangel kennt, so stehen ihm die Ansprüche und Rechte bei Mängeln nur zu, wenn er sich diese wegen des Mangels bei Annahme vorbehält.

7. Ansprüche des Kunden wegen Mängeln der Ware, einschließlich der Mangelfolgeschäden, verjähren innerhalb von einem Jahr beginnend ab Ablieferung. Die Haftung für Rechtsmängel nach den gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt. Die Haftung für mangelbedingte Schäden richtet sich nach Ziffer IX.

8. Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden wegen Mängeln an Dritte ist ausgeschlossen. Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Kunden nur in einem Umfang zurückbehalten werden, der in einem angemessenen Verhältnis zu den geltend gemachten Mängeln steht.

9. Die Rücksendung mangelhafter Ware darf nur nach vorheriger Abstimmung mit uns erfolgen.

IX. Haftung
1. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung oder Handlung beruhen – einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter und Erfüllungsgehilfen –, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und soweit wir die Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben.

2. Wir haften weiter nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten; die Haftung ist allerdings auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung wir aufgrund der uns bekannten Umstände rechnen mussten.

3. Schadensersatzansprüche, die nicht von Ziffer VIII Abs. 7 erfasst werden, verjähren unabhängig von ihrem Rechtsgrund innerhalb von 1 Jahr ab dem gesetzlich geregelten Beginn der Verjährungsfrist.

4. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB).

5. Mit den vorstehenden Bestimmungen ist keine Beweislastumkehr zum Nachteil des Kunden verbunden.

6. Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

7. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

X. Rückgabe- und Umtausch mangelfreier Ware
1. Ein gesetzlicher Anspruch des Kunden auf Rückgabe- und Umtausch mangelfreier Ware besteht nicht.

2. Rücksendungen durch den Kunden, gleich aus welchem Grund, können nur nach vorheriger, schriftlicher Zustimmung angenommen werden. Eine solche Zustimmung gilt als erteilt, sobald eine Retourennummer durch uns ausgestellt wird. Produkte, die ohne vorherige Zustimmung übermittelt werden, können nicht angenommen werden und werden kostenpflichtig an den Absender zurückgesandt.

3. Wird mit unserem Einverständnis mangelfreie Ware zurückgenommen oder umgetauscht, so sind wir berechtigt 20 % des Warenwertes zur Abdeckung der entstandenen Inspektions-, Reinigungs- und allgemeine Verwaltungskosten zu berechnen. Die Pauschale ist entsprechend höher oder niedriger anzusetzen, insofern wir höhere oder der Kunde geringere Rücknahme- bzw. Umtauschkosten nachweisen.

4. Rücksendungen sind stets im Originalzustand zu erfolgen. Geöffnete, beschriftete, beklebte oder sonst wie beschädigte Lieferungen können nicht retourniert werden. Ebenso sind Sonderanfertigungen, Anbruchpackungen, temperatur-sensitive Produkte und nicht mehr verkaufsfähige Waren von der Rücknahme oder vom Umtausch ausgenommen.

5. Alle Sendungen müssen nach Inhalt, Art der Versendung und Umfang sicher verpackt sein. Es ist ein Warenbegleitschein mit Angaben des Grundes der Rücklieferung, der zugewiesenen Retourennummer, der Artikelnummer, des Lieferdatums und gegebenenfalls der Rechnungsnummer beizufügen.

6. Die Sach- und Preisgefahr sowie die Kosten für den Versand der Ware nach Elxleben trägt grundsätzlich der Kunde. Dies gilt nicht für Rücksendungen die auf Grund von schuldhaften Verhalten (z.B. Fehllieferungen) zustande gekommen sind. In einem solchen Fall trägt PrismaPlus die Kosten der Rücksendung.

XI. Einhaltung der gesetzlichen Regelungen
Insoweit sich die Ware im Herrschaftsbereich des Kunden befindet, verpflichtet sich dieser Sorge zu tragen,

  • dass die gesetzlichen Anforderungen des Produkthaftungsgesetzes und des Medizinproduktegesetzes eingehalten werden.
  • dass nur qualifiziertes Personal mit einer entsprechenden fachlichen Ausbildung und Qualifikation mit den Produkten umgeht
  • dass die Produkte nicht mit Produkten anderer Hersteller kombiniert werden, es sei denn eine derartige Kombination wurde ausdrücklich genehmigt
  • dass wenn unsere Produkte im Rahmen des Geschäftsbetriebs des Kunden weiterveräußert werden, dies nur durch gem. § 32 MPG qualifizierte Personen geschieht, die insoweit für eine sachgerechte Einweisung der Erwerber Sorge tragen.
  • dass die gesetzlichen Anforderungen des Produkthaftungs- und Medizinproduktegesetz eingehalten werden, insbesondere wird er an den in § 29 MPG vorgesehen Medizinproduktebeobachtungs- und Meldesystem mitwirken und die dort vorgesehenen Meldepflichten einhalten.

XII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Ort unseres Sitzes (Erfurt). Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden an seinem gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

2. Die Beziehungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Abkommens der Vereinten Nationen über den Internationalen Warenkauf (CISG) und der Regeln des Internationalen Privatrechts.

3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Stand: Januar 2022

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